sind wartungsfreie..keine Chance an die Batterie zu kommen ohne das Teil zu zerstören
der im Flur hat sich beschwert, der geht auch los wenn man zu heiß geduscht hat und die Tür aufmacht...Aber du hast jetzt nicht in der Küche einen hängen...? Oder rauchts bei dir so, dass es der Flur oder gar das Schlafzimmer abbekommt?
Bei richtigen steckt eigentlich eine Zertifizierung dahinter, die dürfen gar nicht früher ausfallen. Bist du Eigentümer oder kommen die vom Vermieter?kenn ich... unsre halten angeblich 10 jahre... einer im Flur hat jetzt nach nem Jahr oder so (ich habs meine ich hier irgendwann mal erwähnt) durch nächtliches Piepen angezeigt, dass die Batterie schwach ist... Bin gespannt, wie lange die andern 4 durchhalten..
Auch da wurde Dreck installiert... Beim Vermieter motzen, seine Verantwortung. Dein Flur ist der einzige Fluchtweg, oder?der im Flur hat sich beschwert, der geht auch los wenn man zu heiß geduscht hat und die Tür aufmacht...
Rauchmelder in der Küche??? Ist die Küche bei dir ein Durchgangsflur?Man, hier kann man nicht mal ein paar Garnelen scharf anbraten ohne das gleich der Rauchmelder losgeht....ich hasse diese Schei*dinger
Die Regel ist, pro Wohnung müssen mindestens drei Stück verbaut sein, und es müssen in den Fluchtwegen und den Schlafräumen je mindestens einer hängen. Wenn letztere mehr sind, dann muß man halt auch mehr als drei verbauen.
Ich hab unsere selbst angebaut, da kommen 9V Blöcke rein. Checke ich einmal im Jahr, die Batterie hält so 2-3 Jahre bis das Piepen anfängt.
Edit: Vermieter sind verpflichtet, die Melder einmal im Jahr checken zu lassen. Wie bei Gasthermen kann man das aber auch in den Mietvertrag schreiben, glaube ich, dann muß der Mieter das machen lassen. Kostet so 10€ per Melder.
...und bitte Finger weg von Thermomeldern in der Wohnung. An Hitze wirst Nachts auch wach, ohne Rauchdetektion aber nicht. Thermomelder haben ihren Anwendungszweck in ganz anderen Gebäuden und selbst da vermeide ich sie, aber bitte nie in Wohnungen.Rauchmelder in der Küche??? Ist die Küche bei dir ein Durchgangsflur?
Evtl. solltest du deinen Vermieter bitten den in der Küche durch einen Thermomelder zu tauschen
In der Wohnung nicht - in Küchen schon. Wird seit einiger Zeit auch vom vfdb und anderen großen Organisationen so empfohlen für Privathaushalte....und bitte Finger weg von Thermomeldern in der Wohnung. An Hitze wirst Nachts auch wach, ohne Rauchdetektion aber nicht. Thermomelder haben ihren Anwendungszweck in ganz anderen Gebäuden und selbst da vermeide ich sie, aber bitte nie in Wohnungen.
Aber auch da: Mach nen Rauchmelder rein, benutz diese "Mute-Taste" die manche haben, kann man für ne Stunde wegschalten. Mittlerweile gibt es auch (ja, im höheren Preissektor) welche mit einer Art Zeitschaltuhr, die sind dann nur zB von 22:00 bis 6:00 Uhr aktiv, oder so. Auch in der Küche verbrennt in erster Linie Kohlenstoff, also entsteht nun mal schneller Rauch als Hitze. Der Thermomelder nützt dir also gar nicht, außer zum Gewissen beruhigen, wecken wird dich der Melder im Flur, wo der Rauch evtl. hinziehtIn der Wohnung nicht - in Küchen schon. Wird seit einiger Zeit auch vom vfdb und anderen großen Organisationen so empfohlen für Privathaushalte.
Edit: Wohnung = Wohn/Schlafräume + Flure
Jo, ich hab 10 originalverpackte Rauchmelder im Bastelzimmer. Im Durchschnitt ist damit der Verordnung wohl genüge getan...Die Regel ist, pro Wohnung müssen mindestens ...
Auch wenn ich nur extrem(!) widerwillig die Wohnung von unserem Kellertroll betrete.
Jo. Wenn das Geschöpf eines Tages auszieht, kann ich die Bude da unten erstmal komplett entkernen.
kündigen geht nicht?Jo. Wenn das Geschöpf eines Tages auszieht, kann ich die Bude da unten erstmal komplett entkernen.
Hmjoa ... auf Umwegen schon. Eigenbedarf ginge, ist aber bei möglichem Widerstand immer nicht so einfach durchzusetzen. Alternativ könnte ohne Angaben von Gründen gekündigt werden, wenn das Haus ausser der Kellerwohnung nur eine weitere Wohnung aufwiese. Aber das Erdgeschoss, das wir derzeit bewohnen, und das Dachgeschoss, das unrenoviert leersteht, sind per se keine gemeinsame Wohneinheit, sondern getrennte Wohnungen. Das könnte man aber mit recht wenig Aufwand ändern und dann dem Kellertroll kündigen. Aktuell habe ich da bloß keinen großen Anlass zu, da der Kellertroll ja auch Miete zahlt und ich das einfach als Schmerzensgeld für die hygienische Beleidigung im Untergeschoss verbuchekündigen geht nicht?
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